Allgemeine Informationen nach § 1 der Verordnung über Informa-
tionspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) (SHUK020_1_201302)
1. Identität des Versicherers
Ihr Vertragspartner ist die GARANTA Versicherungs-AG, Ostendstr. 100, 90334 Nürnberg. Sie hat die
Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Sitz und Registergericht sind in Nürnberg (HRB 6063).
2. Ansprechpartner im Ausland
entfällt
3. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers
GARANTA Versicherungs-AG
Sitz und Registergericht Nürnberg HRB 6063
Aufsichtsrat: Hans-Peter Schmidt (Vorsitzender)
Vorstand: Stefan Kreß, Peter Meier, Dr. Hans-Joachim Rauscher, Fritz Schmidt
Anschrift: Ostendstr. 100, 90334 Nürnberg, Telefon 0911 531-5, Fax 0911 531-3206.
4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
Gegenstand der GARANTA Versicherungs-AG ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb aller
Zweige des privaten Versicherungswesens, in der Lebens-, Kranken- und Rechtsschutzversicherung
sowie in der Kredit- und Kautionsversicherung, jedoch nur der Rückversicherung.
5. Zugehörigkeit zu einem Sicherungsfonds
entfällt
6. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
a) Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Bedingungen sind den Ihnen ausgehändigten Un-
terlagen beigefügt.
b) Angaben über die Art, den Umfang, die Fälligkeit und die Erfüllung der Leistung des Versicherers
finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten sowie in den Allgemeinen Bedingungen,
Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.
7. Gesamtpreis der Versicherung
Den gesamten zu entrichtenden Beitrag für Ihren Vertrag können Sie den beigefügten Allgemeinen
Vertragsdaten entnehmen. Falls Sie zusätzliche Leistungen (Zusatzversicherungen) eingeschlossen
haben, finden Sie an dieser Stelle auch die Aufteilung des Beitrags auf Haupt- und Zusatzversiche-
rungen.
8. Zusätzliche Kosten
Zusätzlich zu dem unter Punkt 7 genannten Gesamtpreis der Versicherung werden von uns keine
weiteren planmäßigen Gebühren oder Kosten erhoben.
Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur-
sacht wird, können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen
Abgeltungsbeitrag gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt beispielsweise bei Erteilung einer Er-
satzurkunde oder von Abschriften des Versicherungsscheins, schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzah-
lung von Folgebeiträgen, Verzug bei Folgebeiträgen, Rückläufern im Lastschriftverfahren, Durchfüh-
rung von Vertragsänderungen.
9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Bei-
träge, können Sie den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten sowie den Allgemeinen Bedingungen,
Besonderen Vereinbarungen und Klauseln entnehmen.
Insbesondere möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Einlö-
sungsbeitrags - solange die Zahlung noch nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktreten können. Ist
der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leis-
tung verpflichtet. Auch wenn Sie Folgebeiträge trotz unserer Mahnung nicht zahlen, können Sie den
Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bedin-
gungen. Die Fälligkeit des Beitrags können Sie den Allgemeinen Vertragsdaten entnehmen.