Wichtiger Hinweis: Die vorliegende HTML-Datei ist ohne Garantie auf Vollständigkeit, Vertragsgrundlage ist immer die jeweilige Original pdf-Datei des Versicherers!

Checkliste Informationspflichten
zum Antrag auf
Art der Versicherung Datum vom
Antragsteller
Name, Anschrift
Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags ist es wichtig, ob Sie die Verbraucherinformationen gemäß der Informationspflichten nach § 7 des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vollständig erhalten haben.
Antragsmodell
Wenn Sie die Verbraucherinformationen vollständig erhalten haben und dies im Antragsformular bestätigen, stellen Sie einen Antrag auf den
von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz. Die NÜRNBERGER kann Ihren Antrag in diesem Fall sofort annehmen, sofern keine
anderweitigen Gründe entgegenstehen.
Invitatiomodell
Kann die NÜRNBERGER Ihren Antrag aus eben genannten Gründen nur zu geänderten Bedingungen annehmen, erhalten Sie von der
NÜRNBERGER einen an Sie gerichteten Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags mit den erforderlichen Änderungen und den
dazugehörigen vollständigen Verbraucherinformationen.
Sollten Ihnen die Verbraucherinformationen vor der Antragstellung nicht vollständig vorliegen, handelt es sich sofern Sie nicht gesondert auf
einzelne noch fehlende Unterlagen ausdrücklich verzichten nicht um einen Antrag, sondern um eine Aufforderung an die NÜRNBERGER
zur Vorlage eines an Sie gerichteten Antrags. Der Versicherungsschein kann in diesem Fall nicht sofort ausgestellt werden.
Sie erhalten den gewünschten, an Sie gerichteten Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags, sofern keine anderweitigen Gründe
entgegenstehen. Dieser Antrag enthält die vollständigen Verbraucherinformationen.
Dem an Sie gerichteten Antrag liegt eine sogenannte Annahmeerklärung bei. Sind Sie mit dem Antrag einverstanden, nehmen Sie diesen an,
indem Sie die Annahmeerklärung unterschrieben zurück an die NÜRNBERGER senden. Sie erhalten erst dann den Versicherungsschein.
Widerrufsrecht
Sie haben nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Diese Frist beginnt unabhängig von den eben genannten
Verfahrensweisen am Tag nach dem Zugang des Versicherungsscheins, der vollständigen Verbraucherinformationen sowie der Belehrung
über das Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen.
Nachfolgende Übersicht unterstützt Sie bei der Kontrolle der Vollständigkeit der Ihnen ausgehändigten Verbraucherinformationen.
Die in nachfolgender Liste markierten Bestandteile der Verbraucherinformationen liegen mir nicht vor (Zutreffendes bitte ankreuzen).
Die unmarkierten Verbraucherinformationen habe ich (in Papierform oder/und in elektronischer Form wie z. B. gebrannte CD, USB-Stick)
vollständig erhalten und bin mit der Aushändigung in dieser Form einverstanden.
Produktinformationsblatt
Produktinformationsblatt nach § 4 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen nach § 1 VVG-InfoV
Vertragsspezifische Informationen
Allgemeine Vertragsdaten
Informationen über die wesentlichen Leistungsmerkmale und die für den Tarif gültigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen
Vertragsbedingungen
Die jeweiligen Vertragsbedingungen
Die Besonderen Vertragsbedingungen sowie Klauseln
Zusätzliche Vereinbarungen und Erklärungen*
Den Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen
Allgemeine Hinweise
* Sofern diese Gegenstand des von Ihnen gewünschten Versicherungsvertrags sind
Vermerke des Antragstellers
Ort, Datum
Unterschrift (Vor- und Zuname) des Antragstellers
Ort, Datum
Unterschrift des Vermittlers
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