NÜRNBERGER ProfiLine UnternehmensSchutz
Geschäfts-Inhaltsversicherung
Deckungskonzept für das Heilwesen
mitversichert bis
I.
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Sachen gemäß § 1 AVB Geschäfts-Inhalt ist für nachstehend aufgeführte
Schäden auf die genannten Höchstbeträge begrenzt (VSSU = Gesamtversicherungssumme, bei
Bruchteilversicherung Bruchteil der Gesamtversicherungssumme), höchstens jedoch auf
2.500.000 EUR.
1.
Zur Gefahr Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Elementar sowie den EC-Zusatz-
gefahren und den weiteren Gefahren für elektronische Sachen (soweit die Gefahr beantragt ist)
Sachen in Vitrinen und Schaukästen (§ 14 Nr. 1.3 AVB Geschäfts-Inhalt)............................................. 2.500 EUR
2.
Zur Gefahr Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm sowie den weiteren Gefahren für
elektronische Sachen (soweit die Gefahr beantragt ist)
Abhängige Außenversicherung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
(§ 14 Nr. 4 AVB Geschäfts-Inhalt)
– 25 %, mind. 150 EUR Selbstbehalt bei Diebstahl gemäß § 10 Nr. 2.1.6 AVB Geschäfts-Inhalt ... VSSU
Abhängige Außenversicherung gemäß § 14 Nr. 4.1–4.3 AVB Geschäfts-Inhalt für vorübergehend
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindliche versicherte Sachen (mit Ausnahme von
Laptops, Notebooks und Palmtops) in Europa, Kanada und den USA ................................................... 2.500 EUR
3.
Zur Gefahr Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar (soweit die Gefahr beantragt ist)
Schäden an Antennen-, Gefahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Markisen,
Masten, Schildern und Transparenten, Überdachungen, Schutz- und Trennwänden, Abzugs- und
Lüftungsanlagen (§ 14 Nr. 3.2 AVB Geschäfts-Inhalt) ............................................................................ VSSU
4.
Zur Gefahr Feuer, Leitungswasser, Sturm sowie den weiteren Gefahren für elektronische
Sachen (soweit die Gefahr beantragt ist)
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (§ 14 Nr. 2 AVB Geschäfts-Inhalt) ...................................... 25.000 EUR
5.
Zur Gefahr Feuer, Leitungswasser (soweit die Gefahr beantragt ist)
Sachen im Freien auf dem Versicherungsgrundstück (§ 14 Nr. 3.1 AVB Geschäfts-Inhalt) ................... VSSU
6.
Zur Gefahr Feuer (soweit die Gefahr beantragt ist)
Überspannungsschäden (§ 5 Nr. 1.2.2 AVB Geschäfts-Inhalt)
– 150 EUR Selbstbehalt ........................................................................................................................ VSSU
7.
Zur Gefahr Einbruchdiebstahl (soweit die Gefahr beantragt ist)
Schäden, die eintreten, ohne dass der Täter das Gebäude betritt (§ 6 Nr. 1.6 AVB Geschäfts-Inhalt) .. 5.000 EUR
II.
Zusätzliche Einschlüsse
Zusätzlich sind die nachstehend aufgeführten Kosten und Sachen summarisch in einer Position auf
Erstes Risiko versichert. Die Entschädigung ist, soweit keine speziellen Höchstbeträge genannt sind,
je Schadenereignis auf die zur jeweiligen Gefahr genannte Gesamtversicherungssumme (= VSSU)
bzw. Ertragsausfall-Versicherungssumme (= KEA-VSSU) oder bei Bruchteilversicherung auf den
zur jeweiligen Gefahr genannten Bruchteil der Versicherungssumme begrenzt, höchstens jedoch auf
2.500.000 EUR.
1.
Zur Gefahr Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Elementar sowie den EC-Zusatz-
gefahren und den weiteren Gefahren für elektronische Sachen (soweit die Gefahr beantragt ist)
Wertsachen gemäß § 1 Nr. 2.1 AVB Geschäfts-Inhalt, mit Ausnahme von Karten ohne elektronisch
gespeichertem Bargeldguthaben (z. B. Kreditkarten, Kundenkarten, Scheckkarten) sowie Wert-
sachen der Betriebsangehörigen (§ 1 Nr. 1.4 AVB Geschäfts-Inhalt)
- in Wertschutzschränken nach Euro-/VdS-Norm (Widerstandsgrad I–VI mit Mindestgewicht 300 kg
oder verankert), Panzergeldschränken, gepanzerten Geldschränken, Wertschränken (C2F bzw.
C1F) und mehrwandigen Stahlschränken mit einem Mindestgewicht von 300 kg oder eingemauerten
Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür der Sicherheitsstufe B ...................................................... 15.000 EUR
- unter anderem Verschluss in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit bieten, und zwar auch gegen
Wegnahme des Behältnisses selbst ...................................................................................................... 2.000 EUR
Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten (§ 13 Nr. 3.1.1), Bewegungs- und Schutzkosten
(§ 13 Nr. 3.1.2) und Feuerlöschkosten (§ 13 Nr. 3.1.3, jeweils AVB Geschäfts-Inhalt)........................... VSSU
Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen (§ 13 Nr. 3.2 AVB Geschäfts-Inhalt)...................... VSSU
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