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NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG · Aufsichtsrat: Hans-Peter Schmidt (Vorsitzender)
Vorstand: Dr. Armin Zitzmann (Sprecher), Walter Bockshecker, Henning von der Forst, Dr. Wolf-Rüdiger Knocke, Peter Meier, Dr. Hans-Joachim Rauscher,
Dr. Werner Rupp · Sitz und Registergericht Nürnberg HR B 774
Deutsche Bank AG Nürnberg (BLZ 760 700 12) 00627844 00
NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG · Aufsichtsrat: Dr. Armin Zitzmann (Vorsitzender)
Vorstand: Jürgen Hansemann, Peter Meier, Fritz Schmidt
Sitz und Registergericht Nürnberg HR B 1321
Deutsche Bank AG Nürnberg (BLZ 760 700 12) 4641650 00
GARANTA Versicherungs-AG · Aufsichtsrat: Hans-Peter Schmidt (Vorsitzender)
Vorstand: Walter Bockshecker, Henning von der Forst, Dr. Wolf-Rüdiger Knocke, Peter Meier, Dr. Hans-Joachim Rauscher, Dr. Armin Zitzmann
Sitz und Registergericht Nürnberg HR B 6063
Deutsche Bank AG Nürnberg (BLZ 760 700 12) 04638953 00
Anschrift der Generaldirektion:
90334 Nürnberg, Ostendstraße 100 ·
90482 Nürnberg, Ostendstraße 100 · Telefon 0911 531-5 · Fax -3206
1. Versicherungsbedingungen
2. Wartezeit
3. Selbstbeteiligung bei Elementarschäden
Maßgebend sind die Allgemeinen Bedingungen des Hauptvertrages (Grunddeckung), die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden
(BWE 2008) sowie die Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Mietverlust durch weitere Elementarschäden bei gewerblichen Risiken (BMEG 2008).
Bei Schäden durch Elementarereignisse besteht eine Wartezeit von zwei Wochen. Die Frist beginnt am Tag der Unterzeichnung des Antrages. Die Wartezeit entfällt, sofern
zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Versicherungsschutz gegen Schäden durch Elementarereignisse und Rückstau bei der NÜRNBERGER/GARANTA besteht.
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenaufwendungen, mindestens 250 EUR, maximal 2.500 EUR, je ersatzpflichtigem Versicherungsfall (je Gebäude)
vereinbart.
Wichtige Hinweise und Erläuterungen
Allgemeine Hinweise
Für den Fall, dass ein Versicherungsvertrag zustande kommt, gelten die vorstehend gemachten Risikoangaben als vorvertragliche Angaben im Sinne der §§ 19 ff.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Durch meine Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
Von den nachfolgenden „Wichtigen Hinweise und Erläuterungen“ habe ich zustimmend Kenntnis genommen.
Dieser Fragebogen ist kein Antrag. Ihre Unterschrift unter dem Fragebogen verpflichtet Sie nicht zum Abschluss einer Versicherung. Bei Zustandekommen
eines Versicherungsvertrages wird dieser Fragebogen Vertragsbestandteil.
Ort, Datum
Unterschrift des Interessenten bzw. seines gesetzlichen Vertreters