Hausratversicherung mit Elementarschäden


Nach der Definition wird ein Schaden als Elementarschaden bezeichnet, wenn dieser durch das Wirken der Natur verursacht wurde. Elementarschäden können z. B. durch  Überschwemmungen, Hochwasser, Hagel, Sturm, Schneedruck, Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbrüche entstehen. Elementarschäden müssen in der jeweiligen Versicherung separat vereinbart werden. Bei den Prämien gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip, welches für Orte größerer Gefährdung zu höheren Versicherungsbeiträgen und Selbstbehalten führt.

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