Hausratversicherung mit Elementarschäden
Nach der Definition wird ein Schaden als Elementarschaden bezeichnet, wenn dieser durch das Wirken der Natur verursacht wurde. Elementarschäden können z. B. durch Überschwemmungen, Hochwasser, Hagel, Sturm, Schneedruck, Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbrüche entstehen. Elementarschäden müssen in der jeweiligen Versicherung separat vereinbart werden. Bei den Prämien gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip, welches für Orte größerer Gefährdung zu höheren Versicherungsbeiträgen und Selbstbehalten führt.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir erstellen Ihnen gerne Ihr individuelles Angebot.